Vorliegend kann davon ausgegangen werden, dass dieser wirtschaftliche Abschwung im Jahre 2007 als Teilursache auch zum Schaden beigetragen hat. Dabei ist anzunehmen, dass weder die vorliegend relevanten Kreditvergaben noch der wirtschaftliche Abschwung allein den Schaden im eingetretenen Umfang herbeigeführt hätten. Der Schaden entstand vielmehr erst durch das Zusammenwirken beider Ursachen. Die Auswirkungen jeder Einzelursache zu eruieren und ihr eine Verursacherquote zuzuteilen ist jedoch nicht möglich, weshalb jede Einzelursache eine notwendige Bedingung des Schadens ist.