Bei den Kreditbeschlüssen durch den Kreditausschuss waren allfällig abweichende Meinungen und deren Begründungen in den jeweiligen Protokollen festzuhalten, was vorliegend nicht gemacht wurde (vgl. Art. 83 Abs. 1 GOR). Wohl mögen die Kreditanträge im Kreditausschuss eingehend und mit verschiedenen Meinungen diskutiert worden sein. Gemäss den eingereichten Protokollen des Kreditausschusses ist jedoch davon auszugehen, dass sämtliche jeweils anwesenden Mitglieder die jeweiligen Entscheide schliesslich mitgetragen haben. Allfällige Handakten und mündliche Aussagen dazu sind nicht relevant. Wohl hatte der CEO den Stichentscheid.