verweigert oder wenn diese mangelhaft ist, dies das Gericht gemäss Art. 181 Abs. 1 ZPO GL bei der Beweiswürdigung berücksichtigen werde. Dem entsprechend können vorliegend die fehlenden und nicht unterschriebenen Protokolle des Kreditausschusses nicht berücksichtigt werden, zumal sich ohne Protokolle die Verantwortlichkeiten für die betreffenden Kreditvergaben auch nicht schlüssig feststellen lassen. Folgende Verantwortlichkeiten lassen sich feststellen: S.______: Rahmenkreditvertrag vom 29. Juni 2005 resp. 1. Juli 2005: Kreditlimite CHF 0.5 Mio. bewilligt durch H.______ als Arbeitnehmer Rahmenkreditvertrag vom 7. resp. 12. und 13. Dezember 2005: Kreditlimite neu CHF