Das Gericht ist jedoch davon überzeugt, dass auch die einfach unterschriebenen Protokolle die Geschehnisse an den jeweiligen Kreditausschuss-Sitzungen unverfälscht wiedergeben und lässt daher als Beweismittel diese, alleine von der Protokollführerin unterschriebenen Protokolle, genügen. Bezüglich einiger Kreditentscheide sind die Protokolle jedoch nicht unterschrieben oder die Klägerin hat gar keine Protokolle eingereicht, obwohl das Gericht sie mit Verfügung vom 15. April 2013 aufgefordert hatte, die betreffenden Kreditdossiers vollständig und im Original zu edieren. Das Gericht hatte die Klägerin in der genannten Verfügung auch darauf hingewiesen, dass, wenn eine Partei die Mitwirkung