_: „Weitgehende Finanzierung bei schwacher Ertragslage und tiefer Eigenkapitalbasis. Wenn sich die Ertragslage nicht innert kurzer Zeit verbessert, ist die Gesellschaft innerhalb von einem Jahr überschuldet… Aufgrund des noch nicht nachgewiesenen Turnarounds sowie den Liquiditätsengpässen ist das Engagement stark gefährdet. Die Gesellschaft ist aufgrund dieser Umstände nicht blankowürdig. Aufgrund des erhöhten Risikos und der nicht beurteilbaren Werthaltigkeit der Garantie ist eine WB von CHF 4.5 Mio. …. zu bilden.“ Wohl konnte die Bank gemäss Art. 22 GOR für die Finanzierung erfolgversprechender Projekte besondere Risiken übernehmen.