Dennoch gewährte die Bank der T.______ am 14. November 2005 einen Rahmenkredit in der Höhe von CHF 3.5 Mio. und erhöhte diesen am 22. November 2006 auf CHF 4.35 Mio. Damit stand dem Aktienkapital von lediglich CHF 100'000.— ein ungleich höheres Fremdkapital gegenüber. Auch bei dieser Gesellschaft handelte es sich um eine weitgehende Fremdfinanzierung, die in keiner Weise in einem gesunden Verhältnis zum Eigenkapital stand. Das ganze unternehmerische Risiko lag auch hier bei der Bank und nicht bei der Kreditnehmerin, zumal diese bereits zum Zeitpunkt der ersten Rahmenkreditsprechung überschuldet gewesen war. Die U.______ und vormalige U.___