Bei der S.______ handelte es sich somit um eine weitgehend durch die Klägerin fremdfinanzierte Gesellschaft mit einer relativ geringen Kapitalbasis (so auch die Revisionsgesellschaft Y.______ in ihrer Analyse der Risikosituation der J.______ sowie die externe Revisionsstelle im aufsichtsrechtlichen Revisionsbericht vom 9. November 2007). Bis am 25. Oktober 2006 wurde ihre Kreditlimite schrittweise bis auf CHF 16.5 Mio. erhöht, während eine Sicherheit von lediglich CHF 500'000.— in Form einer (sich im Nachhinein wertlos erweisenden) Solidarbürgschaft von V.______ bestand. Damit lag der Grossteil des unternehmerischen Risikos bei der Kreditgeberin, der Bank.