aKBG und Art. 4 Abs. 2 GOR). Die S.______ firmierte im Handelsregister des Kantons Zürich ursprünglich als [...], AG für Wirtschaftsberatung, mit dem Zweck der Wirtschafts- und Personalberatung. Mitte des Jahres 2004 wurde sie umbenannt in [...] AG mit dem neuen Zweck, Handel mit Produkten der Unterhaltungselektronik in Europa. Hatte die [...], AG für Wirtschaftsberatung ursprünglich ein Aktienkapital von CHF 50'000.—, wurde dieses Mitte 2005 erhöht auf CHF 200'000.—, welches jedoch über Aktivdarlehen der Gesellschaft faktisch wieder entzogen worden war.