Dieser stellte hernach lediglich fest, dass „es bei der Beurteilung von Einzelpositionen …. immer leichte Differenzen zwischen der Bank und der Revision gebe“, weil die Bank „ein umfassenderes Bild des Kunden“ habe und bestimmte, dass fortan eine Berichterstattung der Ratingentwicklung getrennt nach Kanton und Ausserkanton erfolgen solle. In der Folge führte die externe Revisionsstelle im September 2006 bei der Klägerin eine Schwerpunktprüfung im Bereich Kreditmanagement durch. Im Management Letter dazu vom 3. Januar 2007 schrieb sie: „Die Ausleihungen gegenüber Kunden konnten im ersten Halbjahr 2006 um 30.34 % oder CHF 95.4 Mio., …. gesteigert werden. Zum Vorjahresvergleich: