In Erfüllung seiner Überwachungspflicht im Bereich des Kreditgeschäfts stützte sich der Bankrat vornehmlich auf die Berichte der internen und externen Revision, auf die quartalsweise erarbeiteten Risikoberichte des bankeigenen Risikomanagements und auf die Monatsabschlüsse des Rechnungswesens. Im Management Letter zur Zwischenrevision im Bereich Kreditmanagement vom November 2005 schrieb die externe Revision: „Bei unseren Prüfungen haben wir festgestellt, dass die Bank durch Vermittler bzw. durch das persönliche Beziehungsnetz der Kundenberater verschiedene bedeutende Engagements im Rahmen der vorgegebenen Strategie [ausserhalb des angrenzenden Wirtschaftsraums] eingegangen ist.