GOR angepasst geregelt gewesen sein. Ausser einer gemäss „Annex“ grundsätzlich tieferen Kreditlimite für KMU mit Domizil ausserhalb des angrenzenden Wirtschaftsraums, über welche der Kreditausschuss jedoch hinweggehen konnte, waren spezielle Voraussetzungen für Kreditvergaben ausserhalb des Stammeinzugsgebietes, für sog. Ausserrayongeschäfte, wie ein notwendiges Mindestrating oder verbindlich tiefere Limiten, welche ein Risiko eingegrenzt hätten, nicht definiert. Für solche Kreditvergaben galten somit im Ergebnis die gleichen allgemeinen Voraussetzungen wie für Kunden im Stammeinzugsgebiet, obwohl sie gemäss Art. 3 aKBG und Art.