für den Bereich Geschäftskunden“ vom 19. Juli 2005 begrenzte die Klägerin die maximale Grösse der Kundenpositionen pro verbundene Gegenpartei: a) für KMU mit Domizil im Kanton Glarus und im angrenzenden Wirtschaftsraum auf CHF 15 Mio. und b) für KMU mit Domizil ausserhalb des angrenzenden Wirtschaftsraums auf CHF 10 Mio. Über Kredite, welche diese Limiten überschritten, hatte der Kreditausschuss auf Antrag des zuständigen Bereichsleiters über die Gewährung oder Antragstellung an den Bankrat zu entscheiden. Unter „Zusätzliche Bestimmungen“ war als zusätzliche generelle Anforderung lediglich offen bestimmt und daher im Ermessen der kreditsprechenden Instanz: „Bonität und Tragbarkeit haben