Weiter erliess der Bankrat, gestützt auf Art. 6 GOR, die Weisung „Kreditrisikopolitik der J.______“. Die vorliegend massgebenden verfügbaren Versionen datieren vom 15. September 2003, vom 1. Oktober 2003 und vom 21. November 2006 und bestimmen übereinstimmend: „Grundsatz 1 Kundensegmente [….] Wir unterstützen Firmen-Neugründungen und deren Weiterentwicklung … Grundsatz 2 Marktgebiet Die Bank gewährt Kredite insbesondere an Kunden im Kanton Glarus. Gestützt auf die Gesamtbankstrategie richtet die Bank ihren Fokus jedoch in gleicher Weise auf Kunden in den Regionen March, Gaster, See und Höfe. Diese vier Regionen bilden zusammen mit dem Kanton Glarus unser Stammeinzugsgebiet.