Das sind einerseits die gesellschaftsrechtlichen Pflichten, inklusive die branchenspezifischen Vorschriften für Banken und andererseits die einschlägigen Gesetzes-, Verordnungs- und Selbstregulierungsbestimmungen, die Verlautbarungen der FINMA (vormals EBK), die Gesellschaftsstatuten, Weisungen und Reglemente der betreffenden Bank sowie die tatsächlichen Regeln und die anerkannten Grundsätze des Bankgeschäfts. Im Vergleich zum Aktienrecht ist das Organisationsrecht im Bankenbereich stärker ausgeprägt und folglich ist ein Organisationsverschulden der Organpersonen hier leichter fassbar (Bertschinger, Basler Kommentar Bankengesetz, 2. Auflage, Basel 2013, N. 18 ff. zu Art. 39 BankG).