754 OR im Rahmen der Pflichten anzuwenden, welche durch die Organe zu erfüllen sind. Das sind einerseits die gesellschaftsrechtlichen Pflichten, inklusive die branchenspezifischen Vorschriften für Banken und andererseits die einschlägigen Gesetzes-, Verordnungs- und Selbstregulierungsbestimmungen, die Verlautbarungen der FINMA (vormals EBK), die Gesellschaftsstatuten, Weisungen und Reglemente der betreffenden Bank sowie die tatsächlichen Regeln und die anerkannten Grundsätze des Bankgeschäfts.