Die ihr daraus gewährten Kredite konnte die X.______ jeweils nach ihrer Wahl wie folgt beanspruchen (siehe Ziffer 2 des jeweiligen Vertrages): als feste Vorschüsse als variable Darlehen und Festdarlehen, als Margenlimiten (Devisentermingeschäfte) oder Kautionslimiten sowie in laufender Rechnung (Kontokorrent) in CHF oder in Fremdwährungen. Im Konkursverfahren über die X.______ machte die Klägerin am 23. Mai 2008 eine detaillierte Forderungseingabe über insgesamt: