wies die Klägerin V.______ eine Kapitalschuld von EUR 350'000.— und eine Zinsschuld von EUR 9'525.28 aus, insgesamt eine Schuld von EUR 359'525.28. Auch der von der Klägerin eingereichte Posten- resp. Kontoauszug per 25. November 2008 weist als Forderung gegenüber V.______ EUR 359'525.28 aus, inklusive aufgelaufene Zinsschulden und Gebühren. Die restlichen EUR 229.42 sind nicht ausgewiesen und werden daher nachfolgend auch nicht berücksichtigt. In Anbetracht dieser Umstände kann nachfolgend davon ausgegangen werden, dass die Klägerin EUR 350'000.— auch tatsächlich an V.______ ausbezahlt hat.