Der von der Klägerin in der Forderungseingabe zusätzlich geltend gemachte Kostenvorschuss von CHF 2'000.—, die Forderung aus Kreditkartenbenützung von CHF 16'221'85 und die weiteren Kosten und Spesen von insgesamt CHF 96'736.80 sind nicht ausgewiesen und werden daher nachfolgend auch nicht berücksichtigt. In Anbetracht dieser Umstände kann nachfolgend davon ausgegangen werden, dass die U.______ den Rahmenkreditvertrag auch beansprucht hat. Mit Verfügung vom 27. August 2009 wurde über die U.______ der Konkurs eröffnet und die Gesellschaft aufgelöst. Das Konkursverfahren wurde am 4. Februar 2010 mangels Aktiven eingestellt. Juristische Personen gehen nach einem Konkurs unter: