Im Konkursverfahren über die U.______ machte die Klägerin am 14. September 2009 eine detaillierte Forderungseingabe über CHF 1'121'114.50, inklusive aufgelaufene Zinsschulden und Gebühren. Mit dem entsprechenden von der Klägerin eingereichten Posten- resp. Kontoauszug ist diese Forderung der Klägerin gegenüber der U.______ in der Höhe von CHF 1'060'911.65 nachgewiesen. Der von der Klägerin in der Forderungseingabe zusätzlich geltend gemachte Kostenvorschuss von CHF 2'000.—, die Forderung aus Kreditkartenbenützung von CHF 16'221'85 und die weiteren Kosten und Spesen von insgesamt CHF 96'736.80 sind nicht ausgewiesen und werden daher nachfolgend auch nicht berücksichtigt.