In Anbetracht dieser Umstände kann nachfolgend davon ausgegangen werden, dass die T.______ die mit der Klägerin geschlossenen Rahmenkreditverträge auch beansprucht hat. Mit Verfügung vom 11. November 2008 wurde über die T.______ der Konkurs eröffnet und die Gesellschaft aufgelöst. Das Konkursverfahren wurde am 29. Januar 2009 mangels Aktiven eingestellt. Juristische Personen gehen nach einem Konkurs unter: bei ihnen ist grundsätzlich nach Schluss des Konkurses nichts mehr zu holen. Daher werden in der Praxis gegen sie meist auch gar keine Verlustscheine ausgestellt (Amonn/Walther, Grundriss des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts, 9. Auflage, Bern 2013, N. 31 zu § 48).