und USD 1'788'520.60. Diese Forderungseingabe weist die Saldi der verschiedenen Bezüge im Rahmen der beanspruchten Rahmenkredite, aufgelaufene Zinsschulden und Gebühren, detailliert und in den jeweiligen Währungen aus. Sie stimmt zudem überein mit den entsprechenden, von der Klägerin eingereichten Posten- resp. Kontoauszügen. Auch die in ihrer Buchhaltung ausgewiesenen Saldi stimmen damit überein. Nach ständiger Praxis sind die kaufmännische Buchführung und ihre Bestandteile (Belege, Bücher, Buchhaltungsauszüge über Einzelkonten, Bilanzen oder Erfolgsrechnungen) geeignet, Tatsachen von rechtlich erheblicher Bedeutung zu beweisen (BGE 129 IV 130 S. 135).