Die ihr daraus gewährten Kredite konnte die S.______ jeweils nach ihrer Wahl wie folgt beanspruchen (siehe Ziffer 2 des jeweiligen Vertrages): als feste Vorschüsse, als variable Darlehen und Festdarlehen, als Margenlimiten (Devisentermingeschäfte) oder Kautionslimiten sowie in laufender Rechnung (Kontokorrent) in CHF oder in Fremdwährungen. Im Konkursverfahren über die S.______ machte die Klägerin am 16. Juli 2009 eine detaillierte Forderungseingabe über insgesamt: CHF 16'000'574.40, EUR 200'919.96