Das Bundesgericht hat sich immer wieder gegen übertriebene Substantiierungsanforderungen der kantonalen Gerichte gewendet und eine vernünftig detaillierte und schlüssige Sachverhaltsdarstellung als genügend erachtet. So sollen die Substantiierungsanforderungen dazu dienen, einen fairen Prozess zu ermöglichen und den Parteien zu ihrem Recht zu verhelfen, und nicht, berechtigte Forderungen mit übertriebenen Anforderungen an die Substantiierung abzuwürgen (BGE 4C.292/2003 und 136 III 322; Fellmann/Kottmann, Schweizerisches Haftpflichtrecht, Bern 2012, Rz 1418 ff.; Dolge, in: Substantiieren und Beweisen, Praktische Probleme, Zürich 2013, S. 22 f. und S. 35).