Forstmoser, Die aktienrechtliche Verantwortlichkeit, Zürich 1987, S. 73; Böckli, Schweizer Aktienrecht, 3. Auflage, Zürich 2004, § 18 N. 360; Müller/Lipp/Plüss, Der Verwaltungsrat, 4. Auflage, Zürich 2014 S. 337 f.; BGE 4C.292/2003). In der eigentlichen Verantwortlichkeitsklage nach Art. 754 OR geht es um den sogenannten indirekten Schaden. Das Vermögen der Klägerin hat sich dadurch vermindert, dass das ins Recht gefasste Organmitglied seine rechtlichen Pflichten gegenüber der Gesellschaft als juristischer Person verletzt und dadurch deren Vermögen geschädigt hat. Der relevante Schaden besteht hier in der negativen Veränderung des Gesellschaftsvermögens, wobei die verantwortungsrechtliche