Gemäss [...] Abs. 1 OR gehören die Mitglieder des Verwaltungsrates und alle mit der Geschäftsführung oder mit der Liquidation befassten Personen zum Kreis der möglichen Haftpflichtigen, damit die formellen und materiellen Organe. Formelle Organe sind die Mitglieder des Verwaltungsrates, unabhängig davon, ob sie sich mit der Geschäftsführung befassen und ob sie im Handelsregister eingetragen sind. Materielle Organe sind durch gesellschaftsinterne Akte eingesetzte Personen mit üblicherweise reglementarisch umschriebenen, durch Delegation übertragenen Organfunktionen. Faktische Organe hingegen üben ohne entsprechende Delegation Organaufgaben einfach aus.