Eine Klageänderung wird ermöglicht nicht nur, wenn sich während des Verfahrens neue Tatsachen ereignet haben, sondern auch, damit der Kläger eine während des Verfahrens gewonnene bessere Einsicht in das Streitverhältnis einbringen kann. Es dient der Prozessökonomie, dass ein ergänzter oder berichtigter Tatbestand im gleichen Verfahren beurteilt und die Durchführung einer zweiten Klage vermieden wird. Das Gesetz ermöglicht eine Klage zu ändern, sofern der neue Anspruch mit dem bisher geltend gemachten in engem Zusammenhang steht. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn die Ansprüche dem gleichen Rechtsverhältnis entstammen oder das gleiche Objekt betreffen.