Noch im Jahre 2007 habe der Bankrat zwar die Kreditlimiten geändert, aber an seiner Expansionspolitik festgehalten. Erst im Jahre 2008, als die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung einen anderen Kurs genommen habe, habe der Bankrat seine Strategie geändert, was jedoch weder für sie noch für den Bankrat oder für die interne Revisionsstelle vorauszusehen gewesen sei. 9. Vorbehalt von Mehrforderungen Die Klägerin macht vor Kantonsgericht nur einen Teil ihres angeblichen Anspruchs geltend, ohne auf den restlichen Anspruch verzichten zu wollen (Rechtsbegehren). Die Zivilprozessordnung des Kantons Glarus erwähnt die Teilklage nicht.