Der Bankrat sei sich damit des Wachstums des Ausserrayongeschäfts in Umsetzung seiner Strategie sehr wohl bewusst gewesen und habe dafür auch die Verantwortung getragen. Die Kreditlimiten in den Jahren 2005 und 2006 seien den damaligen Umständen angepasst gewesen. Erst als der Kreditbereich stark expandiert habe, seien die Limiten anzupassen gewesen, was jedoch eine strategische Aufgabe des Bankrats gewesen sei und nicht der Revisionsstelle. Als das Wachstum weiter angehalten habe, habe sie zu Recht darauf hingewiesen, dass dieser Geschäftszweig im Sinne einer Schwerpunktprüfung näher angeschaut werden müsse.