Dabei habe der CEO für sich in Anspruch genommen, Unternehmen in solch besonderen Situationen besonders kompetent beurteilen zu können. Obwohl ihm auch in diesen Fällen die Kreditvorlagen wie üblich zur Genehmigung vorgelegt worden seien, habe er aber keine eigentliche Entscheidkompetenz gehabt, sondern sei die Finanzierung bei Widerspruch vom CEO „befohlen“ worden, was im Übrigen im Einklang mit dem GOR gestanden habe. Dennoch habe er zahlreiche Verbesserungen bei der Organisation des Kreditwesens vorgeschlagen und gegen die umstrittene Geschäftsführung interveniert.