Überdies sei er als Bereichsleiter nie Mitglied der Geschäftsleitung gewesen. Bereits zu Beginn seiner Tätigkeit bei der Klägerin habe er erfahren, dass gewisse Kredite zur Finanzierung von Start-Up-Gesellschaften und zur Sanierung in einem besonderen Verfahren, unter Auslassung des übrigen Kreditteams, zugesprochen worden seien. Dabei habe der CEO für sich in Anspruch genommen, Unternehmen in solch besonderen Situationen besonders kompetent beurteilen zu können.