sich der Kreditausschuss hingegen nicht befasst. Als er seine Stelle bei der Klägerin angetreten habe, seien die Wachstumsstrategie und die Kreditrisikopolitik längst verabschiedet und umgesetzt gewesen. Er habe lediglich die bestehende Strategie im Rahmen der Anordnungen des CEO umzusetzen gehabt. Als er schliesslich per 1. August 2006 zum Bereichsleiter Geschäftskunden ernannt worden sei, seien die vorliegend im Streit liegenden Kredite im Grundsatz bereits gesprochen gewesen. Überdies sei er als Bereichsleiter nie Mitglied der Geschäftsleitung gewesen.