So seien Grundsätze der Kreditrisikopolitik, ein Geschäfts- und Organisationsreglement sowie ein Annex Geschäftskunden zur Kreditrisikopolitik erarbeitet worden, ergänzt durch ein professionelles Ratingsystem. Jedenfalls hätten weder die interne noch externe Revision oder die EBK irgendwelche Einwände erhoben oder geltend gemacht. Entsprechend habe auch er zu keiner Zeit die Veranlassung gehabt, an der Kreditrisikopolitik der Klägerin zu zweifeln. Die Beschlüsse zur Kreditvergabe seien anlässlich der Sitzungen des Kreditausschusses gefällt worden. Dieser habe sich an den Vorgaben orientiert, welche der Bankrat zur Kreditrisikopolitik gemacht habe. Mit der Kreditrisikopolitik selbst habe