Auch sei der Bericht der Revisionsgesellschaft Y.______ vom 3. Juli 2008 zur Prüfung einzelner, von der Klägerin willkürlich gewählter Kreditgeschäfte, gerade in einer Zeit erfolgt, als der neue Bankrat sich von der damaligen Wachstumsstrategie abgewendet habe und den Fokus wieder auf das Kantonsgebiet gerichtet habe. Dabei habe sich die Y.______ genötigt gesehen, neu zu Beanstandendes finden zu müssen und die Geschäftspolitik der ehemaligen Bankleitung zu diskreditieren, zumal sie unter hohem politischen Druck seitens der Regierung des Kantons Glarus gestanden habe.