Im Übrigen hätten er und auch die übrigen Verantwortungsträger sich im Kreditgeschäft stets an die gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Bestimmungen gehalten. Weiter habe der Landrat den verantwortlichen Organen der Klägerin für die Geschäftsjahre 2005 und 2006 Décharge erteilt, im Wissen um die Strategie der Bank und das Anwachsen des Kreditvolumens ungedeckter Kredite. Dadurch seien allfällige Schadenersatzansprüche aufgrund seiner Handlungen oder Unterlassungen in diesen Jahren untergegangen. Auch sei der Bericht der Revisionsgesellschaft Y.___