Aber selbst diese seien zulässig und im Ermessen der Bank gewesen. Er selbst sei in die Kreditgeschäfte einzig durch seine Mitgliedschaft im Kreditausschuss involviert gewesen und habe sich stets im Rahmen seiner Kompetenzen bewegt, als CEO aber keine unmittelbare Kompetenzen im Bereich der Kreditrisikopolitik gehabt. Im Kreditausschuss selbst habe stets eine kritische Diskussionskultur geherrscht, wobei sich auch die weiteren Mitglieder zu ihm ebenbürtig eingebracht hätten. Von Dominanz seiner selbst habe keine Rede sein können. K.______ habe als leitende Risikomanagerin der Klägerin laufend sämtliche Organe mit aktuellen Zahlen und Statistiken über Erträge und Risiko orientiert.