Der Tenor habe auf Expansion und Wachstum gelautet. Da innerhalb des Kantons Glarus kein grosses Wachstumspotential zu vertretbaren Risiken mehr vorhanden gewesen sei, habe die Klägerin anfangs des Jahres 2003 basierend auf dem neuen Kantonalbankgesetz „bottom up“ eine neue Strategie erarbeitet. In diesen Prozess seien sowohl der Bankrat, als auch die Geschäftsleitung und die Mitarbeiter der einzelnen Geschäftsbereiche involviert gewesen. Dieser, auch durch den Bankrat abgesegneten Strategie, habe er sich als Arbeitnehmer verpflichtet gefühlt und stets danach gehandelt.