sie mit Verfügung des a.o. Kantonsgerichtspräsidenten vom 26. Juni 2012 explizit dazu aufgefordert worden sei. Die edierten Kreditdossiers stellten zudem lediglich eine unvollständige Zusammenstellung von Kopien dar und keine Originale, wie verlangt. Die Edition sämtlicher Berichte der internen und externen Revision verweigere sie ganz. Damit seien das rechtliche Gehör, der Grundsatz der Waffengleichheit und die Mitwirkungspflichten verletzt, was im Ergebnis einer Beweisvereitelung gleichkomme. Weiter habe die [...] selbst im Jahre 2003 mit der Totalrevision des Gesetzes über die J.______ eine neue Ära eingeleitet, um weiter wachsen zu können.