Auch seien sie in keiner Weise einfach passiv gewesen. Erst mit dem Bericht der Beklagten 9 vom 9. November 2007 habe der Bankrat erstmals davon Kenntnis erhalten, dass Kreditengagements in einem Missverhältnis zur Ertragslage stehen würden, worauf der Bankrat unverzüglich reagiert habe, indem er die Limite für Ausserrayonkredite von CHF 10 Mio. auf CHF 7 Mio. gesenkt habe. Weiter bestreiten die Beklagten 3 – 5 den Vorwurf der Sorgfaltspflichtverletzung bzw. der Missachtung anerkannter Grundsätze der Kreditvergabe.