sei gerade das ausgeschlossen worden, was die Klägerin stets behaupte, nämlich, dass der Beklagte 6, F.______, eine dominante Stellung hätte ausüben können. Sämtliche Mitglieder des Kreditausschusses seien gleichberechtigt gewesen. Der Bankrat habe jeweils sämtliche Monats- und Quartalsabschlüsse besprochen. Von Ahnungslosigkeit könne somit keine Rede sein. Die interne Revision habe jedoch in keiner Art und Weise Alarm geschlagen, sondern gezielt Verbesserungsvorschläge gemacht.