Erst die nicht voraussehbare Finanzkrise ab dem Jahr 2007 und der daraus folgende allgemeine wirtschaftliche Abschwung hätten dazu geführt, dass die Klägerin auf eingegangenen Kreditengagements habe Wertberichtigungen vornehmen müssen. Durch die nach ihrem Ausscheiden vorgenommene Änderung des Tätigkeitsfeldes, welches von da an nur noch den Kanton Glarus und die angrenzenden Gebiete umfasst habe, seien nahezu alle Kreditengagements in der übrigen Schweiz aufgelöst worden. Wer nicht habe zurückzahlen können, sei betrieben und in den Konkurs geschickt worden. Sorgfältige Kreditablösungen hätten nicht stattgefunden.