___ und B.______ Die Beklagten 1 und 2 erklären, dass die von der Klägerin ab Beginn der 2000er-Jahre verfolgte Wachstumsstrategie dem Regierungsrat und dem Landrat des Kantons Glarus bekannt gewesen sei und von diesen auch gutgeheissen worden sei. Dadurch seien der Klägerin in den Jahren 2005 bis 2007 hohe Gewinne angefallen. Erst die nicht voraussehbare Finanzkrise ab dem Jahr 2007 und der daraus folgende allgemeine wirtschaftliche Abschwung hätten dazu geführt, dass die Klägerin auf eingegangenen Kreditengagements habe Wertberichtigungen vornehmen müssen.