Der Bankrat habe zu lange die offenkundigen Fehlentwicklungen und deren Anzeichen nicht erkannt. Auch der vorerwähnte Bericht der internen Revision Nr. hätte den Bankrat alarmieren müssen. Nur die damalige Bankrätin [...], [Anm.: die hernach aus dem Bankrat ausgetreten ist], sei deswegen stark beunruhigt gewesen. Erst am 28. August 2007, am 18. März 2008 und am 16. Dezember 2008 habe der Bankrat in drei Schritten adäquate Regelungen geschaffen, nachdem er – wenn auch zu spät und erst nach kritischen Hinweisen der Eidgenössischen Bankenkommission (nachfolgend „EBK“) – eine Verbesserung selber für notwendig erachtet habe.