2. Vorbringen der Klägerin in der Hauptklage Die Klägerin behauptet, dass das Ausleihvolumen unter dem Vorsitz des Beklagten 6, F.______, überwiegend mit riskanten Ausserrayonkrediten insbesondere an Unternehmen mit Sitz oder Geschäftsstätigkeit ausserhalb des Kantons Glarus und des angrenzenden Wirtschaftsraums in Form von kommerziellen Blankokrediten massiv ausgeweitet worden sei (Ausserrayongeschäfte). Dieses Vorgehen habe allein in der Jahresrechnung 2008 ein Wertberichtigungsbedarf von CHF 96.8 Mio. verursacht, wovon die Klägerin vorliegend einen Teil geltend mache.