Ebenfalls am 3. Januar 2014 folgten die schriftliche Duplik des Beklagten 7, G.______ und die schriftliche Duplik des Beklagten 8, H.______, samt Beilage und weiteren Beweisanträgen. Am selben Tag reichten auch die Beklagten 1 und 2, A.______ und B.______, ihre schriftliche Duplik samt Beilagen und weiteren Beweisanträgen ein. Mit Schreiben vom 11. April 2014 reichte die Klägerin eine Triplik ein, samt weiteren Beilagen. Mit Verfügung vom 19. Mai 2014 bewilligte der Kantonsgerichtspräsident den Beizug von Akten, welche die Genehmigung der Geschäftsberichte der Klägerin und die Entlastung der Bankorgane für die Jahre 2005 und 2006 betreffen.