Nachdem der a.o. Kantonsgerichtspräsident am 6. August 2013 tödlich verunglückt war, übernahm der im Jahr 2011 neu gewählte Kantonsgerichtspräsident [...] den Vorsitz im vorliegenden Verfahren und in den Nebenprozessen. Am 20. Dezember 2013 reichte der Beklagte 6, F.______, seine schriftliche Duplik samt Beilage ein. Die schriftliche Duplik der Beklagten 9, I.______, folgte am 23. Dezember 2013 samt Beilagen und weiteren Beweisanträgen. Die Beklagten 3 – 5, C.______, D.______ und E.______ reichten am 3. Januar 2014 ihre schriftliche Duplik samt Beilagen ein. Ebenfalls am 3. Januar 2014 folgten die schriftliche Duplik des Beklagten 7, G.___