und E.______ Verrechnung in voller Höhe der eingeklagten Forderung und reichten eine Beilage ein. In der Folge erklärte auch der Beklagte 7, G.______, Verrechnung mit einer Gegenforderung aus Arbeitsrecht. Da beide Kantonsgerichtspräsidenten in den Ausstand getreten waren, wählte der Landrat des Kantons Glarus in seiner Sitzung vom 22. Oktober 2010 [...] zum ausserordentlichen Kantonsgerichtspräsidenten für das vorliegende Verfahren und die damit zusammenhängenden Nebenverfahren. Nachdem die Beklagten 1, 2, 3, 4 und 5 die Einrede der Unzuständigkeit des Kantonsgerichts Glarus erhoben hatten und nachdem die Klägerin dazu Stellung nehmen konnte, entschied der a.o.