Die Klage sei abzuweisen, soweit darauf einzutreten ist. | | 2. Unter Kosten und Entschädigungsfolgen (zuzüglich MWST) zu Lasten der klagenden Partei. | | Antrag des Beklagten 7 zur Hauptklage (gemäss Eingabe vom 29. Juni 2012): | | | | 1. Die Klage sei abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden kann. | | 2. Unter Kostenund Entschädigungsfolgen (zuzüglich MWST von 8 %). | | Antrag des Beklagten 8 zur Hauptklage (gemäss Eingabe vom 29. Juni 2012): | | | | 1. Es sei die Klage vollumfänglich abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden kann. | | 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zuzüglich MWST) zu Lasten der klagenden Partei.