die Beklagten 1 – 5 (Bankräte), 2 – 3 (Geschäftsleitungsmitglieder) sowie die Beklagte 3 (Revisionsstelle) je unter solidarischer Haftbarkeit zu verpflichten, der Klägerin CHF 34'774'164.— sowie EUR 650'507.— zu bezahlen, der Beklagte 3 allerdings nicht mehr als CHF 17'410'163.— sowie EUR 650'507.— und die Beklagte 9 nicht mehr als CHF 23'410'163.— sowie EUR 650'507.—, jeweils zuzüglich Zins zu 5 % p.a. seit dem 27. August 2009. | | 3. Mehrforderungen bleiben vorbehalten. | | | | 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der beklagten Partei. | | Antrag der Beklagten 1 und 2 zur Hauptklage (gemäss Eingabe vom 28. Juni 2012): | | | | 1. Es sei die Klage vollumfänglich abzuweisen.