{"Signatur": "GL_KG_002", "Spider": "GL_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2015-03-19", "HTML": {"Datei": "GL_Omni/GL_KG_002_ZG-2010-00646_2015-03-19.html", "URL": "/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,7000&Parametername=WEB&Schema=GLWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=480&W10_KEY=266135&nTrefferzeile=7&Template=simple/search_result_document.html", "Checksum": "6eeb03ec5f26f15cb1234046a1558c01"}, "Scrapedate": "2026-04-11", "Num": ["ZG.2010.00646", "ZG.2015.13"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Glarus Kantonsgericht Zivilkammern 19.03.2015 ZG.2010.00646 (ZG.2015.13)"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Glarus Kantonsgericht Zivilkammern"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Glaris  Zivilkammern"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Glarona  Zivilkammern"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Forderung"}], "ScrapyJob": "446973/48/2475", "Zeit UTC": "11.04.2026 04:55:09", "Checksum": "485713f0e5d63239595f56d66f79fcd9", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Glarus Kantonsgericht Zivilkammern 19.03.2015 ZG.2010.00646 (ZG.2015.13)\nRegeste:\nForderung\n\n\nDen Bericht über diese Prüfung legte sie am 3. Januar 2007 vor. Diese\nAussagen der Beklagten 9 trafen jedoch in keiner Art und Weise zu und sind\nvorliegend klar widerlegt.\nErst im Frühjahr 2007, nur\nwenige Wochen danach, bei der Risikoanalyse für die Prüfung der Jahresrechnung\n2007, wurde die Beklagte 9 plötzlich der prekären Risikosituation im\nBereich Kreditengagements Geschäftskunden gewahr. Nach einer Besprechung\nmit der EBK vom 9. Mai 2007 führte sie deshalb im August 2007 im\nRahmen der Schwerpunktprüfung für das Geschäftsjahr 2007 Bonitätsprüfungen\nim Kreditbereich durch und stellte fest:\n„Eine\nAnalyse des Kreditvolumens 2005 und 2006 zeigt, dass das Wachstum nicht im\nKerngebiet, sondern durch das Eingehen von grösseren Kreditpositionen\nausserhalb des Marktgebietes erzielt wurde.\n….\nDie J.______ hat in den\nGeschäftsjahren 2005 und 2006 ihr Kreditvolumen markant ausgeweitet. Die\nGeldkredite konnten um CHF 286 Mio. oder rund 11 % von CHF 2.56 Mrd. auf\nCHF 2.84 Mrd. gesteigert werden. Unsere Prüfung hat ergeben, dass die\nMehrheit der in den Geschäftsjahren 2005/06 gewährten Kundenkredite (exkl.\nHypothekarkredite) auf ungedeckter Basis und ausserhalb des eigentlichen\nKerngebietes der Bank gewährt wurde.\n….\nUnsere Prüfung der 20\ngrössten Positionen der J.______, welche mehrheitlich an Kreditnehmer\nausserhalb des eigentlichen Kerngebietes der Bank gewährt wurden, hat uns\nden Eindruck vermittelt, dass die Kreditvergabe nicht in allen Fällen nach\ndiesen Grundsätzen und Kriterien [Anm.: umsichtige, verantwortungsvolle und\nzum Gedeihen der Bank ausgerichtete Kreditpolitik] erfolgte. Insbesondere\nwurden ungedeckte Engagements an Kunden gewährt, die den Kriterien der\nBlankowürdigkeit nicht genügen. Zudem stehen einzelne Engagements in einem\nMissverhältnis zur Ertragslage der Bank. Daraus schliessen wir, dass ein\nerheblicher Teil des Wachstums der Bank durch das Eingehen von Engagements\nmit erhöhten Risiken erzielt wurde.\nIn diesem Zusammenhang ist\nzu prüfen, ob die gefährdeten Forderungen ausserhalb des Kantonsgebietes\nnicht einen Verstoss gegen Art. 3 Abs. 2 des Kantonalbankgesetzes [Anm.:\nkeine besonderen Risiken ausserhalb des primären Geschäftsgebietes]\ndarstellen.\n….\nDer gegenüber dem 30. Juni\n2007 ermittelte zusätzliche Wertberichtigungsbedarf aus den von uns\ngeprüften Engangements beläuft sich per Prüfungsende auf CHF 15 Mio.\n….\nDas Ergebnis aus unseren\nPrüfungen widerspiegelt die aktuelle positive Wirtschaftslage. Bei einer\nsich abflachenden Konjunktur kann sich die finanzielle Situation der\nKreditnehmer verschlechtern, was zu weiteren Wertberichtigungen führen\nkönnte.“\nDas Ergebnis dieser Prüfung,\ndurchgeführt nur kurze Zeit nach der Präsentation der positiven Ergebnisse\nder Schwerpunktprüfung 2006 im Bereich Kreditmanagement Geschäftskunden,\nkommt einer plötzlichen Kehrtwende der Beklagten 9 gleich. Grundlage\nder nun sehr kritischen Aussagen war hier eine vertiefte Analyse des\nKreditvolumens der Jahre 2005 und 2006. Weshalb die Beklagte 9 nicht schon\nanlässlich der Schwerpunktprüfung vom September 2006 oder früher auf die bereits\ndamals auffällige Ausweitung des Kreditvolumens an Geschäftskunden\nausserhalb des Stammeinzugsgebietes hingewiesen hat, und dies, obwohl sie\neigentlich bereits im Bericht über die Rechnungsprüfung an den Bankrat über\ndie Jahresrechnung 2005 auf das erhöhte Risiko der eingegangenen\nKreditengagements ausserhalb des Stammeinzugsgebietes der Bank aufmerksam\ngemacht hat, ist unerfindlich. Wohl stellte die Beklagte 9 in ihren\nvorangegangenen Berichten wiederholt unkritisch, wenn nicht gar positiv,\nfest:\nBericht über\ndie Rechnungsprüfung an den Bankrat über die Jahresrechnung 2005:\n„….\nGleichzeitig konnten die Forderungen gegenüber Kunden um CHF 96.4 Mio.\nauf CHF 314.4 [Mio.] gesteigert werden.“\nBericht über die\nRechnungsprüfung an den Bankrat über die Jahresrechnung 2006:\n„Wesentlich\nzur Erhöhung [der Bilanzsumme] beigetragen haben die Forderungen gegenüber\nKunden, welche um CHF 181.4 Mio. oder 57.7 % auf CHF 495.8 Mio.\ngesteigert werden konnten. Diese Steigerung ist durch erfolgreiche\nAkquisition von Kreditgeschäften, vor allem auch Ausserrayongeschäften, begründet.“\nDass diesen Kreditgeschäften,\nwelche zu einer solch starken Steigerung der Position „Forderungen\ngegenüber Kunden“ geführt hatten, aber unverhältnismässig hohe\nAusfallrisiken anhaften könnten, hat sie übersehen. Wohl konnte von der\nBeklagten 9 nicht verlangt werden, dass sie bei ihren Prüfungen jedes\neinzelne Kreditengagement und damit das Tagesgeschäft der Geschäftsleitung\nüberprüft. Doch das gesamthafte, ungewöhnlich starke Wachstum im Ausserrayonkreditgeschäft\nhätte ihr, die sie selber behauptet, die Entwicklung der Kredite bei der\nKlägerin genau mitverfolgt und kommentiert zu haben, nicht nur auffallen,\nsondern sie richtig zum kritischen Hinschauen der Ursachen und Gefahren\ndrängen müssen, ungeachtet dessen, ob die betreffenden Kreditpositionen\nbereits als notleidend zu erkennen waren, handelte es sich doch teils um\nvon Beginn an risikobehaftete Engagements (vgl. Ziffer 17.2.2 vorstehend).\nIn Anbetracht aller Umstände\nhat sich die Beklagte 9 beim Prüfvorgehen, zumindest bis im Frühjahr 2007,\nnicht genügende Kenntnisse über die Risikoexposition im Kreditbereich der\nBank verschafft. Die Beurteilung der Risikoexposition der Bank und die\nquantitativen Angaben der eingegangenen Risiken durch die Beklagte 9\nwaren bis zum vorgenannten Datum augenfällig zu positiv. Insbesondere hat\nsie die Verletzung von Art. 3 Abs. 2 aKBG (Verbot besonderer Risiken bei\nAusserrayongeschäften) und den markant höheren Wertberichtigungsbedarf zu\nspät erkannt, zumal sie selber erklärt, die Ausserrayongeschäfte der Bank\nin den Jahren 2005 und 2006 geprüft zu haben und dies als „volle Prüfung“\nund nicht bloss im Zuge einer „prüferischen Durchsicht“. Dass die EBK die"}