{"Signatur": "GL_KG_002", "Spider": "GL_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2015-03-19", "HTML": {"Datei": "GL_Omni/GL_KG_002_ZG-2010-00646_2015-03-19.html", "URL": "/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,7000&Parametername=WEB&Schema=GLWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=480&W10_KEY=266135&nTrefferzeile=7&Template=simple/search_result_document.html", "Checksum": "6eeb03ec5f26f15cb1234046a1558c01"}, "Scrapedate": "2026-04-11", "Num": ["ZG.2010.00646", "ZG.2015.13"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Glarus Kantonsgericht Zivilkammern 19.03.2015 ZG.2010.00646 (ZG.2015.13)"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Glarus Kantonsgericht Zivilkammern"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Glaris  Zivilkammern"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Glarona  Zivilkammern"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Forderung"}], "ScrapyJob": "446973/48/2475", "Zeit UTC": "11.04.2026 04:55:09", "Checksum": "485713f0e5d63239595f56d66f79fcd9", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Glarus Kantonsgericht Zivilkammern 19.03.2015 ZG.2010.00646 (ZG.2015.13)\nRegeste:\nForderung\n\n\nbeurteilte auch die Y.______ in ihrem Bericht zur Risikosituation der\nJ.______ vom 3. Juli 2008 die Kreditposition U.______ wie folgt:\n„Aufgrund\nder für die Kredithöhe ungenügenden Ertragslage und fehlenden Nachweisen\nbezüglich zukünftiger Eingänge ist dieses Engagement mit äusserst hohen\nRisiken behaftet und entsprechend zu wertberichtigen.“\nAm 15. resp. 18. Oktober 2007\nsprach die Bank V.______ einen Rahmenkredit von EUR 350'000.— zur\nRefinanzierung eines Autokaufs. Der Rennwagen sollte im [...] Rennstall\neingesetzt werden. Er wurde von der U.______ gekauft mit Mitteln aus dem\nDarlehen der Bank an V.______. Mit diesem Kreditengagement finanzierte die\nKlägerin indirekt wiederum die U.______.\nDie X.______ wurde am\n3. Juni 2005 mit einem Aktienkapital von CHF 150'000.— im\nHandelsregister des Kantons Thurgau eingetragen. Sie bezweckte die Produktion\nund den Vertrieb von Biogasanlagen sowie deren Wartung zur Sicherstellung\ndes Betriebs. Nur gerade fünf Monate nach ihrer Gründung bewilligte ihr die\nKlägerin den ersten Rahmenkredit über CHF 2.16 Mio. In der Kreditvorlage\nvom 17. November 2005 schrieb die Klägerin unter Kreditwürdigkeit: „Bisher\nkeine Erfahrungen“. Eine Bilanzanalyse konnte lediglich aufgrund von\nPlanzahlen durchgeführt werden. Als Eigenfinanzierungsgrad wurde 5 % für\ndas Jahr 2006 eingesetzt. Das unternehmerische Risiko trug damit auch hier\nmassgeblich die Bank. Bereits im Bericht über das erste halbe Geschäftsjahr\nJuni bis Dezember 2005 erwähnt die Revisionsstelle, dass die X.______ überschuldet\nsei, der Verwaltungsrat jedoch auf die Benachrichtigung des Richters\nverzichte, da die finanzierende Bank im Betrag von CHF 1.4 Mio.\nRangrücktritt erklärt habe. Am 5. resp. 13. März 2007 erhöhte die Bank\nden Rahmenkredit für die X.______ dennoch auf CHF 4.42 Mio. In der\nentsprechenden Kreditvorlage vom 12. Februar 2007 schrieb sie unter\n„Bilanzanalyse“:\n„Eine\nBilanzanalyse ergibt zum jetzigen Zeitpunkt noch ein negatives Bild, da es\nim Juni 2005 gegründet wurde. Das Jahr 2006 stand im Zeichen des Aufbaus\ndes Unternehmens. Der uns ausgehändigte, revidierte Zwischenabschluss per\n30.09.2006 ergibt ein Rating 10 [Anm.:von 12!], …. Das Unternehmen ist\nüberschuldet, durch den Rangrücktritt auf Darlehen über CHF 1.7 Mio. konnte\nOR 725 abgewendet werden.“\nAm 27. Februar 2007 wurde das\nAktienkapital auf CHF 168'750.— und am 7. November 2007 noch auf CHF\n412'500.— erhöht, bevor schliesslich am 6. Mai 2008 über die Gesellschaft\nder Konkurs eröffnet wurde.\nDie W.______ wurde am 11.\nAugust 2006 mit einem Aktienkapital von CHF 100'000.— im\nHandelsregister des Kantons Schwyz eingetragen. Sie bezweckte den\nGrosshandel mit Artikeln im In- und Ausland, welche für die Einrichtung und\nAusstattung von Grossküchen aller Art bestimmt waren. Nachdem die W.______\nihren Sitz von Pfäffikon SZ nach Ziegelbrücke GL verlegt hatte, wurde die\nGesellschaft am 26. Oktober 2007 im Handelsregister des Kantons Glarus\neingetragen und am 7. November 2007 im Handelsregister des Kantons Schwyz\ngelöscht. Die W.______ hatte ihren Sitz somit stets im Stammeinzugsgebiet\nder Bank (vgl. Art. 3 Abs. 2 aKB und Art. 4 Abs. 2 GOR). Es ist jedoch\ndavon auszugehen, dass die W.______ faktisch hauptsächlich zum Zwecke der\nSanierung der Z.______ gegründet worden war (siehe Schreiben der Deutschen\nBank AG vom 31. August 2006). Auch im Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses\n2005 der Z.______ berichtete die Revisionsstelle von Sanierungsbemühungen.\nMit den ihr von der Bank gewährten Krediten erwarb die W.______ nämlich\nFirmenanteile der Z.______ in Deutschland und finanzierte deren Umlaufvermögen,\nund dies mit Wissen der Bank. So schrieb die Bank bereits in der\nKreditvorlage vom 11. August 2006:\n„3.1\nVerwendungszweck (wozu dient der Kredit, das Darlehen oder der Erhöhungsbetrag)\nEUR\n1'500'000.00 stehen für den Kauf der Gesellschaft [...] durch die neu zu\ngründende W.______ (Kreditnehmer) zur Verfügung\n"}